Naturgefahren

Südtirol ist geprägt durch eine gebirgige Landschaft, in welcher die Naturgefahren eine potentielle Bedrohung für die Menschen, die Bauwerke und die Verkehrsverbindungen darstellen. Aus diesem Grunde stellt die Gefahrenzonenplanung ein sehr wichtiges Instrument für die  Raumplanung und die Sicherheit der Menschen dar.

Unser Büro befasst sich mit Sturzprozessen (Steinschlaggefahr), Rutschungen, Hangmuren und Einbruch. Diese Prozesse zählen zu den so genannten Massenbewegungen. In Zusammenarbeit mit anderen technischen Büros werden auch Gefahrenprüfungen für Lawinen und Wassergefahren angeboten.

Gefahrenprüfungen und Kompatibilitätsprüfungen

Laut Art. 10 des DLH Nr. 23/2019 ist für Bauleitplanänderungen, sowie auch für Nutzungsänderungen die "Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Gefahr" vorgeschrieben. Dabei wird der betroffenen Zone für die Gefahrentypen Massenbewegungen, Lawinen und Wassergefahren eine Gefahrenstufe zugewiesen.

In ausgewiesenen Gefahrenzonen ist in weiterer Folge auch die so genannte "Kompatibilitätsprüfung laut Art. 11" vorgeschrieben. Diese bewertet unter anderem die Verträglichkeit des Bauvorhabens mit den Gefahren und die Schwere der potentiellen Schäden. Die Kompatibilitätsprüfung beinhaltet  auch die Bewertung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Hangstabilität und Rutschungen

Zahlreiche Zonen in Südtirol sind von aktiven Hanginstabilitäten betroffen. In den Dolomiten sind diese Phänomene aufgrund des geologischen Aufbaues besonders häufig. Hier treten in vielen Fällen Rutschungen im Bereich der so genannten "Wengener Schichten" auf, welche aus besonders rutschanfälligem Material aufgebaut sind.

Die Untersuchung der Hanginstabilitäten und Rutschungen erfolgt durch geomorphologische Detailkartierungen, direkten und geophysikalischen Erkundungen, Auswertung und Interpretation von Bewegungsmessungen, sowie Böschungsbruchberechnungen. In weiterer Folge können Eingriffe zur Sanierung der betroffenen Hänge geplant werden.

Steinschlaggefahr und Projektierung Schutzbauten

Die Ermittlung der Steinschlaggefahr und der eventuell notwendigen Schutzbauten erfolgt durch detaillierte geologische Studien. Diese beinhalten unter anderem eine geologische Kartierung, eine Kluftanalyse, sowie die Definition der Einheitsvolumen ausbrechender Blöcke. In einem zweiten Schritt werden dreidimensionale Steinschlagsimulationen durchgeführt. Diese ermöglichen es die Intensität und Reichweite der Sturzprozesse zu erfassen und dienen als Grundlage für die Bemessung von Steinschlagschutzbauten.

In Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro wird auch die Projektierung von Steinschlagsicherungen (Netze, Vernagelungen, Untermauerungen), von Schutzbauten  (Schutzzäune und Dämme), sowie die Bauleitung dieser Arbeiten durchgeführt.